Karriereziel Fachanwalt

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Wie die Zusatzqualifikation den eigenen Marktwert entscheidend steigern kann

Jura ist seit eh und je ein sehr beliebtes Studienfach. Die Aussicht auf einen späteren Beruf als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt reizt viele junge Menschen, sich durch die anstrengende Ausbildung zu quälen. Ist man nach Jahren des Studiums erst einmal Rechtsanwalt, bedeutet das allerdings noch nicht automatisch, dass man sofort einen Job findet. Denn es kommt auch im Anwaltsberuf mittlerweile auf Zusatzqualifikationen an, wie beispielsweise mehrere Prädikatsexamina, einen Doktortitel oder eine Spezialisierung in ausländischem Recht. Kann man diese aufweisen, winken im günstigsten Fall Einstiegsgehälter pro Jahr von ungefähr 100.000 Euro – ein nicht zu verachtender Betrag.

Eine wesentliche Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt ein spezialisiertes Profil zu geben bietet die Bescheinigung des Fachanwalts. Egal ob Agrarrecht, Arbeitsrecht oder Strafrecht, nach Erlangung einer Fachanwaltsqualifikation erhöht man seinen Marktwert rapide. Denn in der Bundesrepublik Deutschland führen lediglich 24,97 Prozent aller Rechtsanwälte, also ein Viertel, die Bezeichnung Fachanwalt. Durch diese Zusatzqualifikation beweist man seine Fachkenntnis in einem der 23 möglichen Fachgebiete, die durch die Bundesrechtsanwaltskammer festgelegt wird. Sie stellt ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal dar, mit dem sich ein berufliches Profil zulegen kann.

Ein einzelner Rechtsanwalt darf dabei bis zu drei Fachanwälte machen. Ein Anwärter muss bereits einschlägige praktische Erfahrungen vorweisen können und einen relativ schweren Theorieteil erfolgreich abschließen. Dieser theoriegeleitete Teil besteht aus einem 120 Stunden umfassenden Seminar, drei bestandenen fünfstündigen Klausuren und, je nach Leistung, einem mündlichen Fachgespräch. Alles in allem handelt es sich um eine sehr zeit- und energieaufbrauchende Weiterbildung, auf die man sich zum Teil, neben dem alltäglichen Beruf, jahrelang vorbereiten muss. Wie allerdings bereits angemerkt, bietet diese Zusatzqualifikation als Fachanwalt die Möglichkeit, sich entscheidend von der breiten Masse der Rechtsanwälte abzugrenzen und somit seiner Karriere einen bedeutenden Sprung nach vorne zu verschaffen.

Auf der anderen Seite sind Fachanwälte für die Klienten natürlich auch ansprechender, da man möglichst gut vertreten werden möchte und ein Fachanwalt durch diese amtliche Bescheinigung seine Eignung belegen kann.

Als Rechtsanwalt lohnt es sich also auf alle Fälle, eine Zusatzqualifikation als Fachanwalt anzustreben.